Dr. Vanessa Bargon
Rechtsanwältin
person
Vanessa Bargon ist Rechtsanwältin bei franz + partner rechtsanwälte am Standort Köln und berät überwiegend im privaten Baurecht und Architektenrecht. Sie berät Mandanten baubegleitend und prozessual in allen Bereichen des privaten Bau- und Architektenrechts sowie im Immobilienrecht.
Überwiegend mittelständische Bauunternehmer und Planer unterstützt sie mit baubegleitender bzw. projektbegleitender Beratung, vor allem in Hinblick auf strategische Fragen, aber auch und vor allem bezüglich Vertragsprüfung, Vertragsgestaltung und Vertragsmanagement, hier insbesondere für Infrastrukturprojekte, Ingenieurbau, Hochbau und Anlagenbau.


Nicht zuletzt unterstützt sie ihre Mandanten bei Bedarf in Konflikten und ist verlässliche Ansprechpartnerin, wenn es um die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen wie z. B. Werklohnforderungen inkl. Nachtragsmanagement (insbesondere bei bauzeitlichen Ansprüchen) geht.
Vanessa Bargon stammt aus dem Sauerland und studierte an der Philipps-Universität in Marburg Rechtswissenschaften. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen startete sie ihre berufliche Laufbahn als Projektmanagerin an der Fernuniversität Hagen, wo sie die Geschäftsführung verschiedener anwaltlicher Weiterbildungsstudiengänge übernahm.
Nach Abschluss ihrer Promotion 2014 begann ihre anwaltliche Laufbahn: Sie arbeitete ab 2014 als Rechtsanwältin für privates Baurecht in einer spezialisierten mittelständischen Baurechtskanzlei in Hagen.
Seit Januar 2020 ist Vanessa Bargon als Rechtsanwältin Teil von franz + partner rechtsanwälte.
schwerpunkte
- Privates Baurecht
- Architektenrecht
- Immobilienrecht
referenzen
- Projektbegleitung Bauunternehmen u. a. in Zusammenhang mit repräsentativem Einzelhandels- und Gastronomiezentrum (Einkaufszentrum), mit Hotels und in Wohnungsbauprojekten
- Nachtragsmanagement bzw. Claims-Management (technische und bauzeitliche Nachträge) bei diversen Großbauprojekten
- Beratung und Verhandlung bei Bauablaufstörungen, baubegleitende Strategien zur Behandlung und Durchsetzung bauzeitlicher Ansprüche
- Baubegleitende Beratung und gerichtliche Vertretung bei diversen Infrastrukturmaßnahmen und Ingenieurbauprojekten
veröffentlichungen
- Bargon/Thierau: „Abgerechnet wird zum Schluss“, Zur Unwirksamkeit einer formularmäßigen Vertragsstrafenvereinbarung, BauR 2024, 969
mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Köln