Dr. Birgit Franz

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

person

Birgit Franz ist (Gründungs-)Partnerin von franz + partner rechtsanwälte. Seit Eröffnung des Büros in München 2023 ist sie überwiegend am Münchner Standort tätig. Sie berät in allen Bereichen des Bau-, Architekten- und Ingenieurrechts und des Vergabe- und Immobilienrechts. 

Seit mehr als 25 Jahren zählt Birgit Franz in erster Linie Bauunternehmen zu ihren Mandanten. Für sie ist sie erfahrene Ansprechpartnerin, wenn es u. a. um die baubegleitende Beratung größerer Bauvorhaben überwiegend im Hoch-, Ingenieur-, Tunnel-, Straßen-, Bahn und Anlagenbau geht. Vor allem in Zusammenhang mit der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf gesonderte Vergütung (u. a. Bauzeitverlängerung) hat sie sich einen Namen gemacht. 

Nicht zuletzt vertritt Birgit Franz bauausführende Partner vor allem im Kontext Energieversorgung und Bahnbau auch im Rahmen der Integrierten Projektabwicklung (IPA). Hier unterstützt sie Mandanten schon im Wettbewerb, beim Aufbau des Projektteams und bei der Vermittlung der Schlüsselfähigkeiten wie Teamdynamik und Teamfähigkeit sowie partnerschaftlichem Verständnis des Vertrages. 

Neben der rein beratenden Tätigkeit vertritt sie Mandanten in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren, auch als Schiedsrichterin in Schiedsverfahren ist sie aktiv. 

JUVE zählt Birgit Franz als „sehr kompetente Verhandlerin“, „fachlich fundiert und mit technischem Verständnis“ und „oft empfohlen“ seit Jahren zu einer der führenden Anwältinnen im Baurecht. Das Handelsblatt benennt sie seit Jahren als eine der „besten Anwälte im Baurecht“ in Deutschland. 

Gründungspartnerin Dr. Birgit Franz im Gespräch mit Alexander Hofmann
Dr. Birggit Franz, Kanzleiinhaberin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Dr. Birgit Franz bei einer Baustellenbegehung

Birgit Franz stammt aus München und studierte dort an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften. Dort hat sie auch promoviert.

Nach ihrer Zulassung zur Anwaltschaft 1991 arbeitete sie zunächst als Rechtsanwältin in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in München, 1993 eröffnete sie deren Standort in Dresden, den sie bis 2001 leitete. 2001 wechselte sie zu Leinemann und Partner in Berlin, mittlerweile der größten deutschen baurechtlichen Sozietät. Zwischenzeitlich Senior Partnerin der Kanzlei gründete sie 2006 den Standort der Kanzlei in Köln, den sie bis zur Gründung von franz + partner rechtsanwälte 2019 leitete. 

Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Birgit Franz Autorin, Dozentin und Referentin: Sie ist u. a. Herausgeberin des „Handbuchs Baunebenrechte“, Co-Autorin diverser Bücher (u. a. Praxishandbücher „Der Bauvertrag nach VOB/B“, „Die Bezahlung der Bauleistung“, des Leinemann Standardkommentars zur VOB/B) und ständige Mitarbeiterin der baurechtlichen Fachzeitschrift IBR. Als Referentin ist Birgit Franz bei bau- und vergaberechtlichen Seminaren verschiedener Fortbildungsveranstalter aktiv (u. a. id-Verlag, BWI-Bau GmbH, Institut der Bauwirtschaft), genauso wie bei Firmenschulungen und Fachtagungen zu baurechtlichen Themen. 

Sie engagiert sich als Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Bau- und Immobilienrecht im DAV, ist Mitglied im Institut für Baurecht Freiburg und Mitglied im Förderverein für privates Baurecht an der Universität Marburg.

Und privat? Als geborene Münchnerin genießt Birgit Franz beim Wandern, Fahrradfahren oder Skifahren die Berge und das bayerische Voralpenland.

schwerpunkte

  • Baurecht
  • Vergaberecht
  • Architekten- und Ingenieurrecht
  • Hochbau
  • Ingenieurbau
  • Tunnel-, Straßen- und Bahnbau
  • Tätigkeit als Schiedsrichterin

veröffentlichungen

auszug

  • Leinemann VOB/B Kommentar, 8. Auflage 2024, § 8 und § 18 VOB/B
  • Handbuch Baunebenrechte, 2. Auflage 2020, Herausgeberin und Co-Autorin des Kapitels Gesellschaftsrecht mit RA Dr. Andreas Bahner
  • Störung der Geschäftsgrundlage am Bau, Dr. Birgit Franz und Prof. Dr. Werner Langen, BauR 2023, 845
  • Die einstweilige Verfügung im Bauvertragsrecht – ein Mittel mit Risiken aber durchaus positiven (Neben-)Wirkungen!, BauR 2018, 557
  • Gemeinkostendeckung als Rechtsproblem – die juristische Sichtweise, BauR 2017,380
  • Nachtragskalkulation in Zukunft – Das Ende der Preisfortschreibung!?, BauR 2011, 380, 394
  • „Hate to see you go“ oder die Begrenzung des Entschädigungsanspruchs auf den Zeitraum des Annahmeverzugs – bietet die Kündigung gemäß § 643 BGB einen Ausweg?, Festschrift Prof. Stefan Leupertz
  • Die Strahlkraft des Urteils des BGH vom 08.08.2019 – VII ZR 34/18 auf Leistungsmodifikation, Festschrift für Jürgen Lauer „Vom Schürmannbau zum Stadtarchiv“

mitgliedschaften

auszug

  • Rechtsanwaltskammer Köln
  • Deutscher Anwaltverein
  • ARGE Bau- und Immobilienrecht im DAV
  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht
  • Institut für Baurecht Freiburg
  • Förderverein für privates Baurecht an der Universität Marburg 

about

„rechtlicher Tiefgang, der seinesgleichen sucht“

JUVE Handbuch 2024/2025
über Dr. Birgit Franz

Alexander Hofmann

Rechtsanwalt, Partner

Dr. Andreas Bahner

Rechtsanwalt, Partner

Dr. Vanessa Bargon

Rechtsanwältin

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Rechtsanwältin

Moritz Lennich

Rechtsanwalt

Kathrin Püth

Rechtsanwältin

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Rechtsanwalt

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Rechtsanwältin

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Rechtsanwalt

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Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Paulina Fischer

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

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Rechtsanwaltsfachangestellte

Ahsen Rabia Evcikoca

Rechtsanwaltsfachangestellte

Irena Koppel

Rechtsanwaltsfachangestellte

Sinem Ciftci

Rechtsanwaltsfachangestellte