Moritz Lennich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
person
Moritz Lennich ist Rechtsanwalt bei franz + partner rechtsanwälte am Standort Köln und berät überwiegend im privaten Baurecht und Architektenrecht – mit Schwerpunkt im Bereich technische Gebäudeausrüstung und Ingenieurbauwerke.
Zu seinen Mandanten zählen überwiegend Architekten, Ingenieure und Bauunternehmen aus den Bereichen Hoch-, Tief- und Spezialtiefbau. Diese unterstützt er in erster Linie im Bereich Vertragsprüfung, bei der Erstellung individueller Vertragswerke und baubegleitender Beratung, selbstverständlich aber auch vor Gericht. Nicht zuletzt zählen Nachtragsprüfungen und deren Abwehr sowie das Durchsetzen von Vergütungsansprüchen zu seinem Beratungsrepertoire.
Moritz Lennich wurde 2024 und 2025 vom Handelsblatt in der Kategorie „Best Lawyers“ als einer der „Ones to watch“ geführt.


Moritz Lennich stammt aus Wiesbaden. Er studierte an der Justus-Liebig-Universität Gießen Rechtswissenschaften und absolvierte sein Rechtsreferendariat am OLG Düsseldorf.
Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt 2016 arbeitete er zunächst in Köln bei einer auf Bau- und Architektenrecht spezialisierten mittelständischen Kanzlei.
Seit 2021 ist er Rechtsanwalt bei franz + partner rechtsanwälte und hält als Dozent regelmäßig Schulungen im Architekten- und Baurecht. Nicht zuletzt ist Moritz Lennich seit 2024 Dozent im Masterstudiengang an der Fachhochschule Münster und unterrichtet Studierende des Studiengangs „Baurecht im Lebenszyklus von Bauwerken“ und hält Vorlesungen zum Thema Verfahrens- und Prozessführung.
schwerpunkte
- Privates Baurecht
- Architektenrecht
- Ingenieurrecht
referenzen
auszug
- Baubegleitende Beratung bei Infrastrukturprojekten im Autobahn- und Brückenbau
- Zahlreiche Prozesse für Generalplaner und Bauunternehmen gegen Auftraggeber und Nachunternehmer
- Baubegleitende Beratung eines Bauunternehmens für Skateparks
veröffentlichungen
auszug
- Mitautor in Kues/von Kiedrowski/Bolz: AGB-Klauseln in Bauverträgen
- Frankfurt = Frankfurt am Main! Oder doch Oder? IBR 2023, 498 – OLG Frankfurt
- Honorar auf Mindestsatz anheben: So ermitteln Sie den Mindestsatz im konkreten Fall, PBP 03/2022
- Paukenschlag vom EuGH zur HOAI 2013: EU-Recht steht Aufstockungsklagen nicht entgegen, PBP 02/2022
- NZBau 2022, 731 – Praxisanmerkung zu OLG Brandenburg, Urt. v 12.05.2022 – 12 U 141/21
- Störung der Geschäftsgrundlage: Vertragsanpassung vor Kündigung! IBR 2022, 465 – KG
- Kostenerstattung rechtskräftig aberkannt: Prozessuale Kostenerstattung ausgeschlossen? IBR 2022, 333 – OLG Köln
- OLG Nürnberg: Nur ein grob unbilliger Vergleich bindet den Versicherer nicht, PBP 12/2021
- Nachbar holt Beweissicherungsgutachten ein: Kosten werden nicht erstattet! IBR 2021, 265 – OLG Köln
- Verhandlungsphase über Nachträge kann nicht verlängert werden! IBR 2021, 21 – OLG Frankfurt
- Salvatorische Klausel ist (auch in einem Fertighausbauvertrag) unwirksam! IBR 2020, 1059 – LG Frankfurt/Main
- Individualabrede sticht stets (unwirksame) doppelte Schriftformklausel! IBR 2020, 1058 – LG Frankfurt/Main
mitgliedschaften
auszug
- Rechtsanwaltskammer Köln
- Kölner Anwaltverein
- ARGE Baurecht
- Mitglied Ausschuss für Bau- und Architektenrecht im Kölner Anwaltverein