Nutzung von eForms ab Oktober 2023 verpflichtend!

Köln, 16. Juni 2023

Nutzungspflicht ab Oktober 2023

Ab dem 25.10.2023 sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet die neuen elektronischen EU-Standardformulare („eForms“) bei europaweiten Ausschreibungen zu verwenden. Vergabeverfahren werden hierdurch digitaler und verabschiedet sich von den allseits bekannten, papierbasierten EU-Standardmustern.

Die Einführung der eForms hat die EU-Kommission bereits 2019 mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780 beschlossen. Die Einführung der eForms in Deutschland erfolgt durch den neuen § 10a Vergabeordnung (VgV). Die eForms bestehen aus 282 Datenfeldern, die je nach Verfahrensart sinnvoll kombiniert werden.

Was ändert sich für Vergabestellen?

Für Vergabestellen ändert sich in der alltäglichen Arbeit voraussichtlich wenig. Bereits heute sind Vergabestellen zur elektronischen Vergabe verpflichtet, sodass diese ohnehin ihren Bekanntmachungstext elektronisch in die EU-Standardformulare über die Eingabemasken ihrer jeweiligen Vergabeplattformen einfügen. Neu wird jedoch sein, dass Vergabestellen mit der Bekanntmachung auch Angaben zu Aspekten strategischer Beschaffung machen müssen. Hierzu gehören unter anderem umweltbezogene oder soziale Aspekte, wesentlichen Aspekte zu Zuschlagskriterien oder ob der öffentliche Auftraggeber im Beschaffungsvorgang auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) oder Start-Ups berücksichtigt.

Chancen der eForms

Die strukturierten Datensätze der eForms werden es ermöglichen, Daten zu europaweiten Bekanntmachungen auszuwerten, die gewonnenen Erkenntnisse in zukünftigen Vergabeverfahren zu berücksichtigen und diese so in Zukunft effizienter und wirtschaftlicher zu gestalten. So könnte auch künstlicher Intelligenz bei der Gestaltung von Vergabeverfahren bald eine Rolle spielen.

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Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag oder generell zum Vergaberecht? Sprechen Sie uns gerne an:Alexander Hofmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Marcel Manz, LL.B., Rechtsanwalt