Umfassende Rechtsberatung für Bauprofis

Wir begleiten unsere Mandanten durch alle Phasen Ihres Bauvorhabens: von der Idee über die Ausschreibung, Planung und Bauausführung bis zur Fertigstellung und Nutzung des Objekts. Dabei beraten wir projektbegleitend in baurechtlichen, vergaberechtlichen und immobilienrechtlichen Fragen und unterstützen bei der Abwicklung. Wir streben wirtschaftliche Lösungen an, scheuen aber auch die streitige Auseinandersetzung nicht. Dazu gehört auch die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, insbesondere in Folge von Änderungen bei Leistungen oder Bauzeit. Wir behalten das Projekt und die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten stets im Blick.

Baurecht

Bauen ist Bewegung. Bauen ist Veränderung. Die erfolgreiche Durchführung eines Bauprojektes setzt ein durchdachtes Konzept voraus – anderenfalls droht Veränderung zur Unzeit: Die Planung bedarf einer Überarbeitung, die Bauzeit kann nicht eingehalten werden, die Kosten laufen aus dem Ruder.

Fristgerecht planen und bauen

Wir begleiten Projekte in jeder Phase ihrer Realisierung. Unsere Mandanten sind mittelständische, oft familiengeführte Bauunternehmen, aber auch Baukonzerne, Architekten und Fachplaner, Projektsteuerer, Projektrealisierer und Investoren.

Wir verstehen die Projekte und stehen daher nicht nur bei entstandenen Problemen, sondern auch im Vorfeld zu deren Vermeidung an der Seite unserer Mandanten: Wir erstellen und verhandeln Verträge unter Berücksichtigung aller individuellen Anforderungen des Bauvorhabens.

Wir begleiten bei Nachträgen über Leistungsänderungen und Mehrvergütung sowie Bauzeitansprüchen und beziehen – wo erforderlich – externe Expertise von (v.a. baubetrieblichen) Ingenieurbüros ein, mit denen wir langjährig vertrauensvoll zusammenarbeiten. Wir beraten in allen gängigen Regelwerken (v.a. BGB, VOB/B, HOAI, FIDIC, Schiedsordnungen) und allen Vorhaben, v.a. im Bereich Infrastruktur- und Hochbau.

Sollte auch trotz nachhaltiger Beratung im Vorfeld ein Rechtsstreit unvermeidbar werden oder sollten wir erst mandatiert werden, wenn „das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“, so stehen wir selbstverständlich auch als Prozessvertreter an Ihrer Seite. Dies sowohl im gerichtlichen wie auch im schiedsgerichtlichen Verfahren, aber auch in der außergerichtlichen Streitbeilegung, wie dem Adjudikations- oder Schlichtungsverfahren.

Vergaberecht

„Der Beschaffungsbedarf wird durch die Vergabestelle festgelegt.“ Was beschafft wird, bestimmt folglich die ausschreibende Stelle eigenverantwortlich; wie beschafft wird, regeln die Vorschriften des Vergaberechts. Da es um die Verteilung öffentlicher Gelder geht, spielt die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften – und hier insbesondere die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Aufrechterhaltung eines funktionierenden Wettbewerbs – eine außerordentliche Rolle.

Juristische Beratung für erfolgreiche Ausschreibungen

Wir begleiten Projekte auch vor, während und nach der Ausschreibung. Dabei geht es zum einen um die Wahl der richtigen Vergabeart, zum anderen und insbesondere aber um die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften. Beteiligen sich unsere Mandanten als Bieter an einer Ausschreibung, so stellen wir sicher, dass die rechtlichen Voraussetzungen des Verfahrens eingehalten und auf diese Weise die Interessen unserer Mandanten geschützt werden.

Wir beraten in allen Bereichen der öffentlichen Beschaffung und unterstützen unsere Mandanten im Rahmen aller in Betracht kommenden Regelwerke, sowohl im unterschwelligen als auch im oberschwelligen Bereich, nötigenfalls durch die Einleitung oder Begleitung in Nachprüfungsverfahren.

„Die erfolgreiche Durchführung eines Bauprojektes setzt ein durchdachtes Konzept voraus.“
Rechtsanwalt Dr. Andreas Bahner

Immobilienrecht

Unsere Beratung endet nicht mit der Fertigstellung der Bauleistung – wir unterstützen unsere Mandanten und die von ihnen bearbeiteten Projekte auch darüber hinaus und hinsichtlich aller immobilienrechtlichen Fragestellungen.

Immobilien rechtssicher managen

Solche Fragen stellen sich sowohl im Zusammenhang mit klassischen Neubauprojekten, wenn die planmäßige Nutzung des Objektes nach seiner Erstellung – etwa durch die Erstellung der Gewerbemietverträge für Einkaufszentren – sichergestellt werden soll, als auch in Bestandsimmobilien hinsichtlich deren Bewirtschaftung. Dabei verfügen wir über besondere Expertise im Bereich der Betreuung von Spezialimmobilien, beraten aber auch in allen anderen gewerblichen Fragen des Immobilienrechts.

Wir verstehen unsere Mandanten und erstellen individuelle und konsistente Beratungsansätze. Wir verstehen Immobilien, entwickeln gemeinsam Ideen und Konzepte und setzen diese kompetent um. franz + partner bietet das vollständige Beratungsspektrum rund um das Bauen und den Betrieb von Immobilien.

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