Die erste bundesweite Vergabestatistik ist da!

Köln, 28. Oktober 2022

Vergabestatistik zum ersten Halbjahr 2021

Seit Oktober 2020 müssen öffentliche Auftraggeber die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an das Statistische Bundesamt melden – dazu verpflichtet sie die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO). Für das erste Halbjahr 2021 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nun erstmals die bundesweite Statistik zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Insgesamt meldeten öffentliche Auftraggeber rund 87.000 Vergaben in der Ober- und Unterschwelle - dies entspricht einem beeindruckenden Auftragsvolumen von EUR 53 Mrd.

Starker Mittelstand, starker Bausektor

Anhand der Vergabestatistik wird besonders die Mittelstandsfreundlichkeit des deutschen Vergabewesens deutlich. Im Berichtszeitraum wurden etwa zwei Drittel aller öffentlichen Aufträge an kleine und mittelständische Unternehmen vergeben. Im Baugewerbe wird der Mittelstand besonders gefördert. Ganze 73% der vergebenen Bauaufträge gingen hier an Mittelständler. Der Bausektor macht auch insgesamt einen starken Anteil am Gesamtauftragsvolumen aus. Allein im ersten Halbjahr 2021 wurden Bauaufträge im Wert von EUR 16 Mrd. vergeben.

Strategische Aspekte spielen kaum eine Rolle

Die Vergabestatistik zeigt jedoch auch die erheblichen Entwicklungspotentiale der öffentlichen Beschaffung auf. Strategische Aspekte – wie etwa umweltbezogene, soziale oder innovative Kriterien – spielen in den wenigsten Vergabeverfahren eine Rolle. Nachhaltigkeitsaspekte beispielsweise berücksichtigten öffentliche Auftraggeber gerade einmal in 12,4% aller gemeldeten Vergabeverfahren. Die öffentliche Beschaffung wird somit ihrer Vorreiterrolle bei der erforderlichen sozial-ökologischen Transformation der Wirtschaft nicht gerecht.

Die gesamte Vergabestatistik des BMWK finden Sie hier.

Diesen Fachbeitrag können Sie hier als PDF herunterladen.

Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag oder generell zum Vergaberecht? Sprechen Sie uns gerne an:Alexander Hofmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtMarcel Manz, LL.B., Rechtsanwalt