Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2022

Köln, 3. Januar 2022

EU-Kommission veröffentlicht neue EU-Schwellenwerte

Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen angepasst und veröffentlicht. Überschreitet der geschätzte Auftragswert die EU-Schwellenwerte, muss der öffentliche Auftrag europaweit ausgeschrieben werden.

Neue Schwellenwerte

Ab dem 01.01.2022 gelten für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen nachfolgenden Schwellenwerte:

Auftrag

Bauleistungen

Konzessionen

Liefer- und Dienstleistungsaufträge von öffentlichen Auftraggebern

Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden

Liefer- und Dienstleistungsaufträge Sektorenauftraggeber

Bisher

5.350.000,00 EUR

5.350.000,00 EUR

214.000,00 EUR



139.000,00 EUR



428.00,00 EUR

ab 01.01.2022

5.382.000,00 EUR

5.382.000,00 EUR

215.000,00 EUR


140.000,00 EUR



431.00,00 EUR

Netto-Schwellenwert entscheidend

Ob der der öffentliche Auftrag die EU-Schwelle überschreitet, richtet sich weiterhin nach der Netto-Auftragssumme.

Diesen Fachbeitrag können Sie hier als PDF herunterladen.

Fragen zu diesem Beitrag oder zum Vergaberecht? Sprechen Sie uns gerne an:Alexander Hofmann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und ArchitektenrechtMarcel Manz, LL.B., Rechtsanwalt