
Neue Urteilsbesprechung von Dr. Birgit Franz
Unter der Überschrift „Auch Nachträge wegen zusätzlicher Leistungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet!“, bespricht Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz ein aktuelles Urteil des OLG Brandenburg. Danach sind auch für die Bemessung des Einheitspreises bei zusätzlichen Leistungen die tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge maßgeblich. Der Beitrag wurde am 17. Juni auf IBR online veröffentlicht.