
Dr. Birgit Franz über eine bewegende BGH-Entscheidung
„Das Urteil des BGH vom 8.8.2019 bewegt die Baujuristen und die Baupraxis wie kaum je eine Entscheidung zuvor“, schreibt Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz in der aktuellen Ausgabe der Neuen Juristischen Wochenschrift. Mit der Entscheidung erteilte der BGH der über Jahrzehnte hinweg vorgenommenen Interpretation des § 2 III Nr. 2 VOB/B dahingehend eine Absage, dass dieser die Bemessung der Vergütung für Mengenmehrungen nach der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung regle.