
BGH kassiert vorkalkulatorische Preisfortschreibung!
Mit Urteil vom 8. August 2019 – VII ZR 34/18 erteilt der BGH der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung für unwillkürliche Mengenänderung gemäß § 2 Abs. 3 VOB/B eine klare Absage. Den Richtern zufolge regele § 2 Abs. 3 VOB/B nicht, wie die Vergütungsanpassung vorzunehmen ist.